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Steuerbefreiung

Seit seiner Gründung 1983 ist das Hunger Projekt Schweiz aufgrund seines gemeinnützigen Zweckes steuerbefreit. Freiwillige Geldleistungen zu Gunsten unseres Vereins sind in sämtlichen Kantonen und beim Bund aufgrund der jeweiligen steuerlichen Bestimmungen abziehbar.

Für eine gesamtschweizerische Übersicht bezüglich Abzugsfähigkeit von Spenden, klicken Sie auf folgendes Formular:

News

Ein vom Hunger Projekt befolgtes grundlegendes Prinzip ist Nachhaltigkeit: Lösungen zur Beendigung chronischen Hungers müssen lokal, sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltig sein. [mehr]

Thema: HUNGER - Wege zu einer menschlichen Zukunft in Würde [mehr]

Am 22. Oktober wurde in New York im Rahmen des Jahrestreffens des Hunger Projekts der "Afrika Preis für nachhaltige Überwindung chronischen Hungers 2011" verliehen. [mehr]

Alice Arnold gibt aus gesundheitlichen Gründen ihre Funktion als Geschäftsführerin des Hunger Projekts Schweiz ab. [mehr]

Neu in der Funktion als Geschäftsführerin des Hunger Projekts Schweiz haben wir Alexandra Koch gewonnen. [mehr]